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Welche Mehrwertsteuer auf Schul-Mittagessen?

[6. 2. 2013] Das Bundesfinanzministerium hat einen Überblick zum steuerrechtlichen Umgang mit der Mittagsversorgung in Schulen bereit gestellt. Darin werden Bedingungen genannt, die eine ermäßigte Besteuerung der Mittagsverpflegung erlauben. Es werden positive Folgen hinsichtlich der Verpflegung in Schulen und Kitas erwartet.
Das Bundesfinanzministerium informiert im Internet über die steuerrechtlichen Bedingungen im Zusammenhang mit der Mittagsversorgung in Schulen. Es wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Speisen durch gemeinnützige Körperschaften nur dem ermäßigten Satz unterliegt und die Versorgung über Schulförder- oder Mensavereine als steuerbegünstigter Zweckbetrieb gilt.
In Kürze soll ein entsprechendes BMF-Schreiben zum Thema gastronomische Umsätze erscheinen, das weitere Klarheit bringen soll. Dabei soll auch die Abkehr der Rechtssprechung von der Aufspaltung der Verpflegungsdienstleistung berücksichtigt werden. BMF-Schreiben sind Verwaltungsanweisungen und richten sich grundsätzlich an die Finanzverwaltung, dennoch sind auch die Steuerpflichtigen davon betroffen, da diese von einer entsprechenden Handhabung durch die Steuerbehörden ausgehen können.
Hintergrund des geplanten BMF-Schreibens sind aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesfinanzhofs. Diese hatten im Jahr 2011 mehrmals zum Thema gastronomische Umsätze entschieden. In Zusammenarbeit mit den Ländern hat das Bundesfinanzministerium die Konsequenzen aus dieser Rechtsprechung geprüft und das entsprechende BMF-Schreiben zur Umsetzung der Urteile erstellt.