" xml:lang=""> <!--#echo encoding="none" var="sitename" --> - Studien " /> " />

Studien zum reduzierten Mehrwertsteuersatz

Stapel Studien

Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums

Im Jahr 2010 hat die Bundesregierung eine Studie in Auftrag gegeben, die den reduzierten Mehrwertsteuersatz unter die Lupe nehmen sollte. Verantwortet wurde das Gutachten vom Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Universität des Saarlandes. Im Ergebnis bestätigen die Autoren zwar, dass es sinnvoll sei, aus sozialen Gründen den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu erhalten. Sie empfehlen jedoch ein starkes Zusammenstreichen der Begünstigungen. Lediglich für Lebensmittel sei der reduzierte Mehrwertsteuersatz gerechtfertigt, wird dort argumentiert. Alle anderen Begünstigungen könnten wegfallen, da die Gutachter für diese keine ausreichende Berechtigung sehen. Stattdessen sollten Begünstigungen direkt erfolgen, z.B. durch Sozialtransfers oder bei gemeinnützigen Organisationen.

Studie der Gewerkschaft Nahrungsmittel und Genuss in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin
Nicht zuletzt als Reaktion auf die aufflammende Argumentation gegen den reduzierten Mehrwertsteuersatz hat die NGG gemeinsam mit dem DIW Berlin geprüft, wie sich die aktuellen Vorschläge auswirken würden. Sie stellten fest, dass der Wegfall des reduzierten Mehrwertsteuersatzes vor allem die Einkommensschwachen treffen würde. Dies ist unabhängig von der diskutierten Höhe des dann einheitlichen Mehrwertsteuersatzes (errechnet wurde dies am Beispiel 19 Prozent und 16 Prozent).

Bei einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent entstünden für alle Verbraucher/innen ca. drei Prozent Mehrausgaben. Bei Familien mit einem mittleren Einkommen wären dies pro Monat etwa 85 Euro mehr, was die finanzielle Belastung enorm verstärken würde.

Auch bei einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent läge es ähnlich. Die Mehrausgaben lägen immer noch bei einem Prozent. Familien müssten dann jeden Monat 15 Euro mehr bezahlen. Im Jahr entspricht dies Mehrausgaben von 180 Euro. Überwiegend betroffen sind davon alle die, bei denen die Ausgaben für den täglichen Gebrauch einen relativ großen Anteil am Haushaltseinkommen ausmachen. Dies sind in der Regel einkommensschwache Haushalte sowie Familien.