" xml:lang=""> <!--#echo encoding="none" var="sitename" --> - Fragen und Antworten " /> " />

Fragen und Antworten

Baby guckt fragend

Was genau ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz?

Seitdem 1968 die Mehrwertsteuer in Deutschland eingeführt wurde, gibt es zwei Steuersätze. Den so genannten Regelsteuersatz und den reduzierten Satz. Letzterer sollte die Preise aus sozialen Erwägungen für bestimmte Produkte niedriger halten als für andere. Von Anfang an zählten dazu Grundnahrungsmittel und Zeitungen. Sie sollten für Menschen mit geringem Einkommen weiterhin erschwinglich sein, da sie als Grundvoraussetzung für ein würdevolles Leben und Teilhabe an der Gesellschaft gesehen wurden.

Warum ist das bisherige Mehrwertsteuersystem nicht gerecht?

Im Laufe der Zeit wurde der Anwendungsbereich des reduzierten Mehrwertsteuersatzes immer wieder erweitert. Der ursprüngliche sozialpolitische Grundgedanke spielte dabei nicht immer eine Rolle. Häufig stand eher die Förderung bestimmter Wirtschaftszweige im Vordergrund. Inzwischen gilt die Liste der entsprechenden Produkte und Dienstleistungen zu Recht als kompliziert und schwer nachvollziehbar. Das deutsche Mehrwertsteuersystem entlastet in vielen Fällen Personen mit geringem Einkommen nur unzureichend und begünstigt stattdessen eher Luxusartikel für finanziell besser Gestellte.

Warum sollte es einen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Kinderprodukte geben?

Babys und Kleinkinder benötigen Windeln. Kinder im Wachstum brauchen ständig neue Kleidung und Schuhe. Bei Schuleintritt müssen Schulranzen, Hefte und Stifte angeschafft werden. Diese Produkte sind notwendig, um am normalen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Es sind Ausgaben, auf die Eltern nicht verzichten können und die das Familieneinkommen stark belasten. Familien leisten einen wesentlichen Beitrag für die Entwicklung unserer Gesellschaft, denn Kinder gestalten unsere Zukunft. Das gute und gesunde Aufwachsen von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher ist es erforderlich, Eltern bei der Erfüllung der Bedürfnisse ihrer Kinder zu unterstützen und sie finanziell zu entlasten. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder ist dabei eine wichtige Maßnahme.

Was genau gehört zu den „Produkten und Dienstleistungen für Kinder“?

Wir fordern eine ermäßigte Mehrwertsteuer auf alle Produkte, die zu den Grundbedürfnissen von Kindern gehören. Uns ist bewusst, dass eine Abgrenzung schwierig sein kann. Trotzdem müssen Eltern bei den typischen Anschaffungen, die in Haushalten mit Kindern anfallen, unterstützt werden. Wir fordern daher die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf folgende Artikel:

 

 

Warum werden bei „7% für Kinder“ Kinderschuhe und Kinderkleidung nur bis zu einer bestimmten Größe einbezogen? Benachteiligt das nicht Kinder, die bereits  große Größen brauchen?

 

Tatsächlich ist eine Abgrenzung der Kinderprodukte häufig schwierig. Sie ist jedoch dringend notwendig, um unsere Forderung nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für Produkte und Dienstleistungen für Kinder auch praktisch umsetzen zu können. Besonders schwierig wird es, wenn es um Artikel wie Kleidung geht. Je nach individueller Veranlagung wächst das eine Kind schneller als das andere. Da kann es passieren, dass ein 7-jähriges Mädchen schon Schuhgröße 38 braucht während ihre Freundin noch in Größe 33 passt.  Und dass ein Junge mit 16 Jahren noch gut in Größe 176 passt, der gleichaltrige Nachbarsjunge aber schon nicht mehr.

 

Bei unseren Forderungen hinsichtlich der Schuhe und der Bekleidung haben wir uns deshalb an den üblichen Standards verschiedener Hersteller und Verkäufer orientiert. Das heißt wir haben geprüft, bis zu welcher Größe in der Regel ein Schuh ausdrücklich als Kinderschuh gilt und Bekleidung unzweifelhaft als Kinderkleidung. Denn es ist ein häufiges Gegenargument der Politik, dass auch Erwachsene von einer reduzierten Mehrwertsteuer auf Kinderartikel profitieren würden, indem sie auf Kinderprodukte ausweichen. Mit der Beschränkung auf die von uns genannten Größen ist dies kaum mehr möglich. Leider ist gerade bei Bekleidung und Schuhen eine Abgrenzung zwischen Kindern und Erwachsenen kompliziert. Insbesondere bei Jungen gibt es eine „Lücke“ zwischen der Kindergröße 35 und dem Beginn der Herrenschuhe bei Größe 38. Zwei verschiedene Regelungen für Mädchen und Jungen wollten wir jedoch vermeiden, um kein Kind gegenüber einem anderen zu benachteiligen. Wir haben uns absichtlich gegen eine weitere unübersichtliche Mehrwertsteuer-Liste entschieden und für eine einfach zu handhabende Regelung. Uns ist bewusst, dass wir mit dieser Lösung leider nicht jeder Familie ganz gerecht werden können – aber vielleicht unser Anliegen als Ganzes leichter durchsetzbar machen.


Wird die Ermäßigung an die Verbraucher/innen weitergegeben?

Ja, sagen unsere Befragungen bei Unternehmen. Außerdem ist der Preisdruck im Einzelhandel so groß, dass es sich kein Unternehmen leisten kann, die Preise nicht zu reduzieren. Die Verbraucher/innen gehen dann entweder bei der Konkurrenz einkaufen oder werden offensiv nachfragen, warum sich trotz Mehrwertsteuersenkung am Preisschild nichts getan hat. Welches Unternehmen möchte gern Kund/innen verlieren und den Eindruck erwecken, es sei nicht kinderfreundlich?

 

Wie viel Geld können Familien mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz sparen?

Eltern können bei der Erstausstattung ihres Babys ungefähr 200 Euro sparen, wenn auf die entsprechenden Produkte nur 7 Prozent Mehrwertsteuer entfielen. Beim Schuleintritt ihres Kindes beliefe sich das Einsparpotential auf ca. 40 Euro. Die Ausgaben für Bekleidung und Schuhe könnten um bis zu 60 Euro pro Jahr sinken. Diese Zahlen machen deutlich, dass Eltern bei den vielen Anschaffungen, die Kinder im Laufe ihres Aufwachsens brauchen, durch die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Kinderprodukte deutlich entlastet würden. Als Faustregel: Durch die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sinken die derzeitigen Preise für Produkte und Dienstleistungen für Kinder um etwa 10 Prozent.

  

Wie sieht es in anderen europäischen Ländern aus?

In einigen europäischen Ländern ist die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder reduziert oder sogar befreit. Dies liegt zum einen an bestehenden Ausnahmeregelungen, zum anderen setzen viele Länder um, was ihnen die EU ermöglicht. Im Gegensatz zu Deutschland setzen die Regierungen von Portugal, Frankreich, Tschechien, Polen und Großbritannien damit familienpolitische Zeichen. Der deutsche Staat kassiert z. B. bei Schulessen und Kinderautositzen 19 Prozent, obwohl es nach europäischem Recht möglich wäre, für diese Produkte die reduzierte Mehrwertsteuer anzusetzen.

Die Rahmenbedingungen zur Mehrwertsteuerer werden weitestgehend von der Europäischen Union festgelegt. Am 5. Mai 2009 nahm der Europäische Rat die Richtlinie 2009/47/EG an, die für Kinderprodukte und -dienstleistungen nur wenige Änderungen zur Folge hatte, obwohl sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament sehr viel weitergehende Änderungen für Kinderprodukte und -dienstleistungen vorgeschlagen hatten. Nach dieser Richtlinie gilt für bestimmte Staaten weiterhin eine Ausnahmereglung, von der diese auch Gebrauch machen: Irland, Großbritannien und Luxemburg dürfen ihre reduzierten Sätze auf die Lieferung von Bekleidung und Schuhen für Kinder aufgrund der Ausnahmeregelung weiter beibehalten. Sie hatten diese bereits vor der Entwicklung eines europäischen Mehrwertsteuersystems angewendet.


Gegen Polen, das nicht unter die Ausnahmeregelung fällt, läuft wegen der reduzierten Mehrwertsteuer auf ähnliche Produkte ein Vertragsverletzungsverfahren. Auch anderen Staaten ist Familienfreundlichkeit so wichtig, dass sie die Mehrwertsteuer auf Babywindeln gegen EU-Recht reduzieren und damit ein Verfahren riskieren. Dies gilt für die Tschechische Republik, Ungarn, Malta, Polen und Portugal. In den zurückliegenden vier Jahren ist trotz Rechtsverletzung kein Verfahren gegen diese Staaten eingeleitet worden – vielmehr hat die EU-Kommission offen ihr Verständnis geäußert.

Wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht sowieso bald abgeschafft?


Im Koalitionsvertrag von 2009 haben die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP festgelegt, dass sie das bestehende Mehrwertsteuersystem reformieren werden. Bisher hat die entsprechende Arbeitsgruppe ihre Arbeit jedoch noch nicht aufgenommen. Das Ergebnis der Verhandlungen ist keinesfalls vorherzusehen. Wie unter „Diskussion dargestellt, finden sich sowohl Stimmen für eine komplette Abschaffung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes, als auch dafür, die Anwendungskriterien für den reduzierten Mehrwertsteuersatz klarer zu formulieren und besser zu begründen. Deshalb halten wir es für so entscheidend, gerade jetzt zu betonen, wie wichtig ein sozial gerechter, reduzierter Mehrwertsteuersatz für Familien und das Gemeinwohl ist.

Hat das nicht negative Folgen für Familien, durch Einsparungen an anderer Stelle? Wäre es nicht sinnvoller, wenn das Geld z.B. in eine bessere Kinderbetreuung investiert wird?

Familien brauchen eine gute Kinderbetreuung mit ausreichend Plätzen und hoher Qualität. Solche Angebote gibt es in Deutschland immer noch viel zu selten. Wir finden jedoch, dass es bei der Unterstützung von Familien nicht um ein Entweder-oder gehen darf, sondern um ein Sowohl-als-auch. Die Bedürfnisse von Familien sind vielfältig und erstrecken sich auf unterschiedlichste Gebiete: finanzielle Entlastung bzw. Förderung, Infrastrukturangebote, Zeit. In allen diesen Bereichen ist eine ausreichende Unterstützung notwendig, um Familien zu fördern und sie zu entlasten. Wer eine Leistung für Familien gegen eine andere aufrechnet, verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien. Eine stringente Familienpolitik ist eine Frage politischer Prioritäten, sie sollte nicht nach Kassenlage gestaltet werden.

Was sagen deutsche Politiker zu dem Vorschlag, die Mehrwertsteuer für Kinderprodukte zu reduzieren?

Politiker aller Parteien haben in den vergangenen Jahren immer wieder eine Debatte zu diesem Thema angestoßen. Passiert ist bis heute jedoch nichts. Beispiele: Im Jahr 2005, kurz vor der Bundestagswahl, plädierten der damalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller und der stellvertretende CDU-Vorsitzende in Rheinland-Pfalz, Christoph Böhr, ausdrücklich dafür, Produkte für Kinder nur noch mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu belegen (Bild am Sonntag, 24.07.2005).Nach der Wahl verebbte das Thema.

 

Im Jahr 2007 brachte die Partei Die Linke einen Antrag in den Bundestag ein, der die Mehrwertsteuerreduzierung für Produkte und Dienstleistungen für Kinder vorsah. Dieser Antrag scheiterte jedoch im Februar 2008 im Parlament. Im Frühjahr 2009 lehnte unter anderem die damalige deutsche Regierung aus SPD und CDU/CSU einen Vorschlag der EU-Kommission und des EU-Parlaments ab, Kinderkleidung und Babywindeln für den reduzierten Mehrwertsteuersatz zuzulassen.

 

Kurz vor der Bundestagswahl 2009 war die Zustimmung der Politiker/innen dann auch deutlich verhaltener. Die von uns angefragten Politiker/innen bestätigten zwar, dass Familien stärker unterstützt werden müssten und das Thema auf der Agenda bleiben werde. Sie betonten jedoch auch die Zuständigkeit der Europäischen Ebene und die ohnehin schon vorhandene Komplexität des deutschen Mehrwertsteuersystems. Seitdem wird immer wieder auf die geplante Mehrwertsteuer-Kommission verwiesen, die in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll. In Einzelgesprächen äußern Politiker/innen – darunter auch sehr bekannte politische Entscheidungsträger/innen – jedoch immer wieder großes Verständnis für unser Anliegen. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir in allen Parteien Unterstützer für unser Anliegen gewinnen können.

 

Wieso wird in der Kampagne dem Pferd noch 7% Mehrwertsteuer zugeschrieben? Gelten für Pferde inzwischen nicht 19% Mehrwertsteuer?

 

Richtig ist: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12. Mai 2011 (Az: C-453/09) verstößt Deutschland mit der vergünstigten Besteuerung von Pferden seit mehreren Jahren gegen EU-Recht. Richtig ist auch: Deutschland muss das Steuerrecht der EU-Vorgabe anpassen. Wann dies geschieht, ist jedoch noch nicht klar. In einer Antwort des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass die Umsetzung der neuen Rechtslage auch erst 2013 erfolgen könnte. Daher verwenden wir das Motiv vorerst weiter für unsere Kampagne.

 

Es bleibt der Eindruck, dass die Pferde der Bundesregierung so wichtig waren, dass sie dafür ein Vertragsverletzungsverfahren der EU in Kauf genommen und die Mehrwertsteuer über mehrere Jahre nicht den EU-Vorgaben angepasst hat.Während also bei Pferden über das erlaubte Maß hinausgegangen wird, nutzt  Deutschland bei Kinderprodukten noch nicht einmal die Möglichkeiten, die von der EU bereits gestattet sind, wie Kinderautositze und Schulessen.

 

Was ist die Kampagne „7 % für Kinder“ und wer steckt dahinter?

„7 % für Kinder“ fordert die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder. Die Kampagne trägt das Anliegen in die Öffentlichkeit und stößt dazu eine politische Debatte an. Die Kampagne zeigt auf, dass die Mehrwertsteuer nicht nur eine sprudelnde Einnahmequelle des Staates sein darf, sondern dass sie auch sozial gerecht gestaltet werden muss. Dafür steht der Slogan „Mehrwert gerecht steuern!“. Mit der Initiative „7 % für Kinder“ beziehen die Bündnispartner/innen klar Stellung – für mehr Kinderfreundlichkeit, für die finanzielle Entlastung der Familien und für die Anerkennung ihrer gesellschaftlichen Leistungen.


Das Anliegen, die Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder auf sieben Prozent zu reduzieren, wird von einem breiten Bündnis getragen. Verschiedene Verbände, Organisationen und Einrichtungen aus Gesellschaft und Wirtschaft haben sich diesem Ziel angeschlossen. Zusammengefunden haben sie sich auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. (AGF) und dem Einzelhandelsunternehmen JAKO-O, um gemeinsam deutlich zu machen, dass das gute und gesunde Aufwachsen von Kindern eine Aufgabe für die ganze Gesellschaft ist.

 

Darf ich Bilder, Logo und / oder Texte von Ihnen nutzen?

 

Ja, das ist kein Problem. Die Texte lassen sich einfach von der Internetseite kopieren oder Sie können sich die entsprechenden Texte aus dem Presseteil der Webseite downloaden. Das Logo finden Sie in ausreichender Auflösung und Größe im Bereich Kampagnenmaterial.

 

Ich bin in einer Elterninitiative oder in einer anderen Weise aktiv. Wie kann ich beitragen?

 

Wir freuen uns natürlich über eine große Verbreitung unseres Anliegens. Die einfachste Möglichkeit, die Kampagne zu unterstützen ist, unseren Aufruf im Internet zu unterschreiben. Mitmachen können Sie auch über Facebook.

Wir freuen uns auch über jeden, der Kampagnenmaterial verteilt. Ein Bestellformular finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Kampagnenmaterial. Das Material an sich ist kostenlos, wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir die Versandkosten in Rechnung stellen. Wer kleinere Mengen versandkostenfrei bestellen möchte, kann dies im Online-Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes tun.